Allgemeine Geschäftsbedingungen von ClickandBuy (Europe) Limited

1. BEREITSTELLUNG DES DIENSTES

1.1 ClickandBuy stellt dem Anbieter den Dienst gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags bereit. Bestimmte, in diesem Vertrag verwendete Begriffe werden in Absatz 20 definiert.

1.2 ClickandBuy stellt den Dienst mit der hinreichenden Sachkenntnis und Sorgfalt eines kompetenten Dienstleisters für solche Dienstleistungen bereit.

1.3 Bevor der Dienst bereitgestellt werden kann, muss die Systemintegration zwischen ClickandBuy und der Website des Anbieters anhand der im Anbieterhandbuch beschriebenen Verfahren hergestellt und getestet werden. Die aktuelle Version des Anbieterhandbuchs ist im ClickandBuy-Servicebereich jederzeit abrufbar.

1.4 ClickandBuy bemüht sich, gemeldete Fehler so bald wie möglich zu beheben. ClickandBuy gewährt jedoch keine Garantien hinsichtlich der Leistung des Dienstes und sichert nicht zu, dass der Dienst frei von Fehlern sein wird.

1.5 ClickandBuy ist berechtigt,

(a) die technischen Spezifikationen des Dienstes aus betrieblichen Gründen zu ändern,

(b) vom Anbieter die Befolgung von Anweisungen zu verlangen, die aus Sicherheits- oder Qualitätsgründen für erforderlich gehalten werden, oder

(c) den Dienst aus betrieblichen Gründen zu sperren, beispielsweise zu Wartungszwecken oder aufgrund von Notfällen.

ClickandBuy stellt den gesperrten Dienst so bald wie möglich wieder bereit.

1.6 Beide Parteien benennen einen Ansprechpartner. Der Anbieter teilt ClickandBuy zudem eine gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer mit, unter der er zu den normalen Geschäftszeiten erreichbar ist und benachrichtigt ClickandBuy über alle Änderungen.
Aufgrund von geldwäscherechtlichen Bestimmungen und anderen Sicherheitsvorschriften behält ClickandBuy sich das Recht vor, zusätzliche Auskünfte über den Anbieter einzuholen, wenn die von den Endkunden entrichteten Entgelte (vgl. Absatz 2.6 (a) dieses Vertrages) in einem Monat € 5.000 erreichen. Der Anbieter verpflichtet sich, ClickandBuy die entsprechenden Informationen auf Nachfrage unverzüglich mitzuteilen.


1.7 Alle Endkundendaten sind und bleiben Eigentum von ClickandBuy und werden gegenüber dem Anbieter nicht offen gelegt, es sei denn, dies ist gemäß Absatz 2.12 erforderlich. Dem Anbieter werden jedoch in Übereinstimmung mit § 15 Absatz 5 Satz 3 des Telemediengesetzes (TMG) und § 3 Absatz 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anonymisierte Kundenprofile zur Verfügung gestellt.

1.8 ClickandBuy ist bestrebt, den Dienst bis zu dem mit dem Anbieter vereinbarten Datum bereitzustellen. Alle Datumsangaben sind jedoch unverbindlich.

2. ZAHLUNGSABWICKLUNG UND ABRECHNUNG MIT DEM ANBIETER

2.1 ClickandBuy richtet für den Anbieter ein ClickandBuy-Konto ein, sobald der Anbieter diesen Vertrag abgeschlossen hat. Dem Anbieter werden zunächst sämtliche Entgelte, die von den Endkunden an den Anbieter zu entrichten sind, in Übereinstimmung mit dem Dienst in der Währung des ClickandBuy-Kontos des Anbieters gutgeschrieben. Die Auszahlung und Verrechnung mit Provisionen und Gebühren erfolgen nach den Regelungen der Absätze 2.6 und 2.7. Der Anbieter kann im ClickandBuy-Servicebereich Details zu jeder Transaktion zwischen dem Anbieter und Endkunden einschließlich aller erhaltenen Entgelte einsehen.

2.2 Änderungen an vorhandenen Angeboten und Aufnahmen neuer Angebote müssen vom Anbieter gemäß der im Anbieterhandbuch beschriebenen Verfahren durchgeführt werden.

2.3 Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, alle Gebühren gemäß diesem Vertrag ohne Aufrechnung, Einschränkung, Bedingung, Einbehaltung und Abzug zu bezahlen. ClickandBuy kann die Gebühren durch Anzeige gegenüber dem Anbieter unter Einhaltung einer Frist von 28 Tagen ändern.
Die jeweils gültigen Gebühren können der bei Vertragsschluss per Email zugesandten Gebührenliste entnommen werden. Hat der Anbieter eine solche Gebührenliste nicht erhalten, gelten die jeweils in unserem Preisverzeichnis festgelegten Gebühren.

2.4 Mit Inkrafttreten des Vertrags stellt ClickandBuy eine Einrichtungsgebühr gemäß Gebührenliste bzw. Preisverzeichnis (siehe Absatz 2.3) in Rechnung. Der Anbieter begleicht die diesbezügliche Rechnung von ClickandBuy innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum.

2.5 Sonstige Gebühren sind gemäß den folgenden Absätzen 2.6 und 2.7 zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.6 ClickandBuy stellt dem Anbieter am Ende eines jeden Monats die folgenden Informationen über den jeweiligen Vormonat zur Verfügung und zahlt die dem Anbieter zustehenden Beträge aus:

(a) die vom Endkunden entrichteten Entgelte, sowie Beträge, die gemäß folgendem Absatz 2.12 erfolgreich beim Kunden eingetrieben wurden;

(b) die vom Anbieter an ClickandBuy zu entrichtenden Gebühren;

(c) die anfallende Mehrwertsteuer sowie alle anderen, gegebenenfalls anfallenden Steuern und Abgaben, die von ClickandBuy im Zusammenhang mit der Erbringung des Dienstes zu entrichten sind;

(d) uneinbringliche Beträge gemäß folgendem Absatz 2.9 und stornierte Beträge gemäß folgendem Absatz 2.11;

(e) den Sicherheitseinbehalt, den ClickandBuy gemäß folgendem Absatz 2.10 zurückbehalten kann, und

(f) den Betrag, den ClickandBuy dem Anbieter auszahlt: Hierbei handelt es sich um den Betrag, der gemäß vorgenanntem Absatz 2.6 (a) festgesetzt wird, abzüglich der Beträge, die gemäß den Absätzen 2.6 (b) bis 2.6 (e) festgesetzt werden.

2.7 Alle dem Anbieter zustehenden Zahlungen gemäß 2.6 (f) erfolgen per Überweisung vom ClickandBuy-Konto des Anbieters auf ein vom Anbieter benanntes Bankkonto. Der Anbieter ist nicht berechtigt, selbständig Abbuchungen von seinem ClickandBuy-Konto vorzunehmen. Falls die dargelegte Berechnung einen Kontostand zu Gunsten von ClickandBuy ergibt, erklärt sich der Anbieter damit einverstanden, dass der betreffende Betrag ClickandBuy zusteht und dass ClickandBuy berechtigt ist, den entsprechenden Betrag mit dem Guthaben des ClickandBuy-Kontos des Anbieters zu verrechnen. Wenn das ClickandBuy-Konto des Anbieters keine genügende Deckung für den fälligen Betrag aufweist, kann ClickandBuy den Fehlbetrag unter Verwendung der gemäß folgendem Absatz 2.8 erteilten Einzugsermächtigung abbuchen.

2.8 Der Anbieter erteilt ClickandBuy eine Einzugsermächtigung für Gebühren und sonstige gemäß diesem Vertrag fällige Beträge.

2.9 ClickandBuy kann Beträge, die einem Endkunden in Rechnung gestellt und an den Anbieter gemäß Absatz 2.6 überwiesen wurden, jedoch vom Endkunden nicht bezahlt oder nicht vom Aquirer an ClickandBuy ausgezahlt wurden, vom Anbieter zurückfordern.

2.10 ClickandBuy ist berechtigt, zum Ende eines Monats einen Betrag von bis zu fünfzig Prozent (50 %) der dem Anbieter in diesem Monat zustehenden Entgelte einzubehalten, um mögliche Haftungsforderungen von Endkunden Dritten oder ClickandBuy mit berechtigten Ansprüchen zu befriedigen. Von ClickandBuy gemäß diesem Absatz einbehaltene Beträge können bis zu sechs (6) Wochen zurückbehalten werden und werden im darauf folgenden Monat abzüglich sämtlicher ausstehender Haftungsforderungen von Endkunden oder Dritten an den Anbieter zurückgezahlt, außer in Fällen, in denen eine der Parteien den Vertrag kündigt. In einem solchen Fall behält ClickandBuy den gemäß Absatz 12 berechneten Betrag ein, um Haftungsforderungen von Endkunden oder Dritten mit berechtigten Ansprüchen zu befriedigen. Der Anbieter hat keinerlei Anspruch auf Zinsen auf solche einbehaltenen Beträge.

2.11 Soweit der Endkunde gegenüber ClickandBuy beanstandet, dass die Leistungen des Anbieters ihm gegenüber nicht vertragsgemäß oder mangelhaft sind, ist ClickandBuy berechtigt, dem Endkunden keine Entgelte zu berechnen bzw. bereits gezahlte Entgelte zu erstatten und diese erstatteten Entgelte gegenüber den Auszahlungsansprüchen des Anbieters bei den darauf folgenden Abrechnungen aufzurechnen.

2.12 Ist ClickandBuy nicht in der Lage, trotz angemessener Maßnahmen die Entgelte vom Endkunden einzuziehen, führt dies zur Kündigung des Endkunden seitens ClickandBuy. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass ClickandBuy auf eigene Kosten einen Dritten (externes Inkassobüro) mit der Eintreibung dieser Entgelte beauftragen kann. Alternativ kann der Anbieter auf Anfrage nach Kündigung seitens ClickandBuy das weitere Inkasso auch selbst übernehmen. In diesem Fall teilt ClickandBuy dem Anbieter die Details der strittigen Transaktionen mit.

2.13 Die Provision gemäß Gebührenliste bzw. Preisverzeichnis (siehe Absatz 2.3) fällt als aufwandsbezogene Gebühr bei jeder Transaktion mit Endkunden an und wird von etwaigen Beanstandungen, Einwendungen oder Einreden der Nutzer im Verhältnis zum Anbieter, einer Nichteinbringlichkeit der Forderung sowie etwaigen Rückerstattungen seitens ClickandBuy an den Nutzer nicht berührt.

2.14 Jede von einem Endkunden mit seinem ClickandBuy-Konto vorgenommene Transaktion kann durch den ClickandBuy-Server zur Vermeidung von Betrugsfällen („Fraud-Server”) überprüft werden. Dies kann zu weiteren Maßnahmen zur Vermeidung von Betrugsfällen oder zur Ablehnung der Transaktion führen.

2.15 Der Anbieter hat keinerlei Anspruch auf Zinsen auf das im ClickandBuy-Konto gespeicherte Guthaben.

3. SICHERHEIT

3.1 Der Anbieter ist verantwortlich für die Sicherheit und ordnungsgemäße Verwendung seiner Benutzernamen, Passwörter und Sicherheitsfragen sowie anderer in Verbindung mit dem Dienst verwendeten Details und muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese vertraulich gehalten, nicht gegenüber Unbefugten offen gelegt und nicht in unzulässiger Weise verwendet werden.

3.2 Der Anbieter muss unverzüglich seine Passwörter und Sicherheitsfragen ändern, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Passwörter oder Sicherheitsfragen unberechtigten Dritten bekannt geworden sind oder (möglicherweise) auf unzulässige Weise verwendet werden.

3.3 ClickandBuy behält sich das Recht vor, den Dienst jederzeit fristlos zu sperren, wenn nach Ermessen von ClickandBuy eine Sicherheitsverletzung vorliegt oder die Möglichkeit einer Sicherheitsverletzung besteht.

3.4 Der Anbieter ist verpflichtet, ClickandBuy unverzüglich über Änderungen sämtlicher Details zu informieren, die er bei der Anmeldung für die Dienste angegeben hat.

3.5 Der Anbieter unternimmt alle angemessenen Bemühungen, um den unbefugten Zugriff auf den Dienst bzw. die unbefugte Verwendung des Dienstes durch Dritte zu verhindern.

3.6 Der Anbieter sichert zu, dass er von ClickandBuy in Verbindung mit dem Dienst bereitgestellte Software nicht auf öffentlich zugänglichen Computern installiert und verwendet.

3.7 Wir weisen den Anbieter darauf hin, dass unverschlüsselt preisgegebene Daten - auch wenn dies per eMail erfolgt - von Dritten mitgelesen werden können. ClickandBuy hat technisch hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbereich des Anbieters, die von diesem zur Verfügung gestellten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen Missbrauch zu schützen. ClickandBuy ist dem Anbieter gegenüber nicht verpflichtet, technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen.

4. NUTZUNG DES DIENSTES DURCH DEN ANBIETER

4.1 Der Anbieter sichert zu, bezüglich sämtlicher Angebote alle geltenden Gesetze, Regeln und Verordnungen (einschließlich Verhaltenskodexe und durch Regulierungsbehörden vorgegebene Richtlinien) aller zuständigen Rechtsordnungen in Bezug auf seine Aktivitäten, seine Website und seine Angebote sowie alle kommerziellen Aktivitäten, die auf oder über diese Website abgewickelt werden, einschließlich und ohne Einschränkung der Besteuerungs-, Fremdwährungs-, Währungs- und Zollbestimmungen sowie sämtlicher Gesetze über Werbeaktivitäten, Verbraucherschutz, Produkthaftung, Datenschutz und der Gesetze zum Schutz der Privatsphäre, der Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie aller Gesetze über Lotterien, Glücks-, Gewinn- und Wettspiele und ähnliche Aktivitäten, zu befolgen und ihre Befolgung sicherzustellen.

4.2 Der Anbieter ist jetzt und künftig verantwortlich für Erstellung, Pflege, Design und Kontrolle aller Angebote. Der Anbieter gewährleistet, dass die Angebote der jeweiligen Beschreibung auf seiner Website entsprechen (und dass diese, wenn es sich bei dem Angebot um Dienstleistungen handelt, mit der nötigen Sachkenntnis und Umsicht sowie der branchenüblichen Sorgfalt erbracht werden).

4.3 Der Anbieter bemüht sich, sicherzustellen, dass die Angebote für die Verwendung mit dem Dienst verfügbar sind und bleiben. Der Anbieter muss ClickandBuy unverzüglich über alle erkennbaren Fehler oder Mängel in Bezug auf die Angebote oder die Website des Anbieters benachrichtigen.

4.4 Der Anbieter muss sicherstellen, dass weder die Angebote noch die Website des Anbieters Viren oder sonstige Fehler enthalten, die den Dienst oder die Software beeinträchtigen, die von ClickandBuy in Verbindung mit dem Dienst bereitgestellt wurde, oder sich anderweitig nachteilig auf andere Kunden oder Endkunden von ClickandBuy auswirken.

4.5 Der Dienst darf nicht wie folgt verwendet werden:

(a) in betrügerischer Absicht oder in Verbindung mit Straftaten,

(b) in ungesetzlicher Weise oder in einer Weise, die in Widerspruch zu geltendem Recht, gültigen Lizenzbestimmungen und/oder der ClickandBuy-Nutzungsrichtlinie steht,

(c) in einer Weise, die nicht den Bestimmungen in Absatz 1.5 (b) entspricht,

(d) zum Senden oder Bereitstellen von widerrechtlicher bzw. unerwünschter Werbung oder

(e) für Versuche, den Dienst für unzulässige Manipulationen, "Hackerangriffe", oder Beeinträchtigung der Sicherheit bzw. Funktionalität des Dienstes zu nutzen. Der Anbieter ist verpflichtet, solche Handlungen zu verhindern bzw. zu unterbinden.

ClickandBuy ist berechtigt, bei Verstößen gegen Absatz 4.5 den Dienst unverzüglich zu sperren. Der Anbieter wird von der Sperrung möglichst zeitnah informiert.

4.6 Der Anbieter muss sicherstellen, dass sein Firmenname, seine Postanschrift, seine E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer klar und deutlich auf allen Websites des Anbieters aufgeführt werden, damit mögliche Anfragen oder Beschwerden in Bezug auf den Anbieter selbst oder dessen Angebote empfangen werden können. Der Anbieter muss auf solche Anfragen und Beschwerden professionell, zeitnah und mit gebotener Sorgfalt reagieren. ClickandBuy behält sich das Recht vor, Dritten, die Anfragen oder Beschwerden zu einem Angebot vorbringen, den Namen des Ansprechpartners beim Anbieter, seine Telefonnummer, seine Postanschrift und seine E-Mail-Adresse mitzuteilen, wenn diese die entsprechenden Details auf der Website des Anbieters nicht finden können. Der Anbieter muss zudem ClickandBuy unverzüglich über Änderungen der in diesem Vertrag mitgeteilten Kontaktdetails benachrichtigen.

4.7 Der Anbieter wird die ClickandBuy-Marke, die ClickandBuy-Logos und die Logos der entsprechenden Bezahldienste, -methoden und -verfahren wie im Anbieterhandbuch beschrieben verwenden. Dieses Anbieterhandbuch kann gelegentlichen Änderungen unterliegen. Die aktuelle Version des Anbieterhandbuchs ist im ClickandBuy-Servicebereich jederzeit abrufbar.

4.8 Der Anbieter muss sicherstellen, dass die Entgelte in jeder Hinsicht korrekt und nicht irreführend sind und die Preise deutlich mit allen geltenden Steuern, Abgaben und Liefergebühren (gleich welcher Art und welcher Rechtsordnung unterliegend) ausgewiesen sind.

4.9 Der Dienst wird ausschließlich für die Nutzung durch den Anbieter selbst bereitgestellt. Der Anbieter darf den Dienst (oder einen Teil bzw. Funktionen des Dienstes) weder an Dritte weiterverkaufen noch einen diesbezüglichen Versuch unternehmen.

4.10 Der Anbieter muss gegenüber Endkunden deutlich machen, dass ein Vertrag über den Kauf von Angeboten, der durch die Bereitstellung des Dienstes durch ClickandBuy zustande kommt, einen Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Endkunden darstellt. Der Anbieter muss den Endkunden deutlich darauf hinweisen, dass ClickandBuy nicht für Verluste oder Schäden haftet, die aus einem solchen Vertrag entstehen.

4.11 Der Anbieter muss sicherstellen, dass weder Angebote noch die Website des Anbieters die Rechte von Dritten verletzen. Dies gilt auch, jedoch nicht ausschließlich, für Rufschädigung und die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten. Der Anbieter muss ClickandBuy auf Anforderung für alle Verluste entschädigen, die ClickandBuy jeweils aus oder in Verbindung mit Verletzungen oder vorgebrachten Verletzungen der Bestimmungen von Absatz 3 und dem vorliegenden Absatz 4 entstehen.

4.12 Bei einer entsprechenden Aufforderung durch ClickandBuy muss der Anbieter ClickandBuy sämtliche verfügbaren Informationen in Bezug auf Transaktionen sowie die an den Transaktionen beteiligten Parteien zur Verfügung stellen, die von ClickandBuy zur Verhinderung oder Abwendung von Straftaten sowie zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen und eigener Risikomanagementziele in Bezug auf Geldwäsche, Finanzierung terroristischer Aktivitäten, Betrug oder sonstige nicht näher bezeichnete ungesetzliche Aktivitäten in Verbindung mit dem Dienst benötigt werden. Der Anbieter muss alle solchen Anfragen sowie alle weiterführenden Maßnahmen in Bezug auf diese Anfragen seitens ClickandBuy vertraulich behandeln. ClickandBuy kann die vom Anbieter erhaltenen Informationen in Fällen, in denen dies angebracht erscheint, an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden weitergeben.

4.13 Wenn sich die Geschäftstätigkeiten des Anbieters wesentlich ändern, muss der Anbieter ClickandBuy unverzüglich über die entsprechenden Änderungen informieren.

5. RICHTIGKEIT UND BESTEUERUNG VON TRANSAKTIONEN

5.1 Der Anbieter ist allein dafür verantwortlich, die jeweiligen Einnahmen ordnungsgemäß zu deklarieren sowie sämtliche Steuern und Abgaben jeglicher Art abzuführen, die unter der zuständigen Rechtsordnung in Verbindung mit der Förderung, dem Verkauf, der Lizenzvergabe, der Lieferung oder sonstigen Verwertung eines Angebots erhoben oder verhängt werden können. Der Anbieter muss ClickandBuy in Bezug auf die Haftung für solche Steuern und Abgaben schadlos halten.

5.2 Zur Abrechnung der Mehrwertsteuer bei den Endkunden übermittelt ClickandBuy alle erforderlichen Mehrwertsteuerbelege für die Entgelte in Form einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer an die Endkunden. ClickandBuy teilt dem Anbieter detailliert die Mehrwertsteuerbeträge mit, die Endkunden im Namen des Anbieters in Rechnung gestellt wurden. Der Anbieter nimmt jedoch zur Kenntnis, dass das ClickandBuy-System nicht automatisch erkennt, ob ein ermäßigter Steuersatz für ein Produkt des Anbieters anwendbar ist und es grundsätzlich von nicht vorsteuerabzugsberechtigten Endkunden ausgeht. Hat der Endkunde seinen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union wird ein Mehrwertsteuersatz von 0% ausgewiesen. Auf Wunsch des Anbieters kann statt einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auch lediglich ein Zahlbeleg ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer an die Endkunden übermittelt werden.

5.3 Weder ClickandBuy noch ihre Lizenznehmer erbringen dem Anbieter gegenüber Beratungsleistungen in Bezug auf Steuern, Abgaben oder andere Import-/Exportzölle. Zur Klarstellung wird hiermit vereinbart, dass der Betrieb von Servern seitens ClickandBuy, die Funktionen zur Steuerberechnung anbieten, keine Erbringung von Beraterleistungen darstellt. Allen Berechnungen liegen ausschließlich die vom Anbieter bereitgestellten Daten zugrunde. Der Anbieter darf sich nicht auf die Berechnungen verlassen und muss die Richtigkeit und Genauigkeit der Berechnungen entsprechend überprüfen.

5.4 Insbesondere bedeutet die Berechnung durch ClickandBuy nicht, dass die Pflicht des Anbieters zur ordnungsgemäßen Abrechnung bzw. Anmeldung der entsprechenden Mehrwertsteuer sowie anderer Steuern und Abgaben auf die durch den Anbieter erbrachten Dienstleistungen bei der zuständigen Zoll-, Steuer- oder sonstigen Behörde entfällt.

5.5 Der Anbieter ist verpflichtet, ClickandBuy unverzüglich über Änderungen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters zu benachrichtigen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Umsatzsteuerpflicht des Anbieters endet.

6. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

6.1 ClickandBuy ermächtigt den Anbieter, die Marken bzw. Kennzeichen von ClickandBuy ausschließlich gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags und ausschließlich zur Nutzung des Dienstes einzusetzen, und der Anbieter erklärt sich damit einverstanden.

6.2 Die gewerblichen Schutzrechte an (1) sämtlichen Softwareprodukten und der gesamten Dokumentation, die dem Anbieter von ClickandBuy für oder in Verbindung mit dem Dienst zur Verfügung gestellt werden, und an (2) allen angepassten grafischen Benutzeroberflächen, Designelementen, Grafiken und sonstigen Anwendungen oder Inhalten, die möglicherweise von ClickandBuy bereitgestellt werden und in die Website des Anbieters eingebunden oder auf dieser platziert werden, verbleiben im Eigentum von ClickandBuy bzw. deren Lizenzgebern.

6.3 Soweit Software, Dokumentation oder sonstige Materialien bereitgestellt werden, die dem Anbieter die Nutzung des Dienstes ermöglichen, gewährt ClickandBuy dem Anbieter eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung der Software, der Dokumentation oder sonstigen Materialien ausschließlich zum genannten Zweck sowie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags.

6.4 Dem Anbieter ist es ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ClickandBuy untersagt, die Software zu vervielfältigen, zu dekompilieren oder zu ändern (außer im gesetzlich zulässigen Umfang), und er ist nicht berechtigt, die Handbücher oder die Dokumentation zu vervielfältigen.

6.5 Das Recht zur Nutzung der Marken bzw. Kennzeichen von ClickandBuy sowie der gemäß diesem Vertrag überlassenen Software, Dokumentation oder sonstigen Materialien wird lediglich für die Laufzeit des vorliegenden Vertrags gewährt. Dieses Recht darf weder abgetreten noch teilweise oder vollständig an Dritte in Unterlizenz überlassen werden.

6.6 Der Anbieter ist berechtigt, eine Kopie der gemäß diesem Vertrag überlassenen Software, Dokumentation und sonstigen Materialien als Sicherungskopie zu erstellen.

6.7 Der Anbieter gewährt ClickandBuy eine nicht ausschließliche und (außer gemäß Absatz 14) nicht übertragbare Lizenz für die Laufzeit dieses Vertrags, die gewerblichen Schutzrechte des Anbieters im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes zu nutzen.

7. VERTRAULICHKEIT

7.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Unterlagen, Dokumentationen, Zeichnungen und sonstige Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Partners erkennbar sind, unbefristet geheimzuhalten und, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten, weder aufzuzeichnen, weiterzugeben oder zu verwerten. Beide Partner werden durch geeignete vertragliche Abreden mit ihren Mitarbeitern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

7.2 Der vorliegende Absatz 7 gilt nicht für:

(a) Informationen, die zulässigerweise veröffentlicht wurden und deren Veröffentlichung daher keine Verletzung des vorliegenden Vertrags darstellt,

(b) Informationen, die sich bereits vor der Offenlegung gemäß diesem Vertrag rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden,

(c) Informationen, die von einem Dritten erlangt wurden, der zu deren Offenlegung berechtigt ist, und

(d) Informationen, zu deren Offenlegung eine Partei aufgefordert wird und im Falle einer Weigerung auf gesetzlicher Grundlage verpflichtet werden könnte.

7.3 Die Einschränkungen in diesem Absatz bestehen nach einer Kündigung bzw. nach Ablauf dieses Vertrags so lange fort, wie dies gesetzlich zulässig ist.

8. HAFTUNG

8.1 ClickandBuy haftet dem Anbieter für entstandenen Schaden nur insoweit, als ClickandBuy Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haftet ClickandBuy bis zur Höhe des typischerweise voraussehbaren Schadens auch für solche Schäden, die ClickandBuy oder die Erfüllungsgehilfen von ClickandBuy in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht haben.

8.2 Diese Haftungsbegrenzung gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vertragliche und nebenvertragliche Ansprüche. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Bezug auf eine gesetzlich zwingende Haftung nach produkthaftungsrechtlichen Regelungen oder aufgrund eines Personenschadens.

8.3 Eine Haftung von ClickandBuy ist, soweit ClickandBuy nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ausgeschlossen, wenn

(a) Dritte mit Registrierungsdaten von Nutzern missbräuchlich entgeltpflichtige Angebote beim Anbieter abrufen;

(b) der Dienst aufgrund von Fehlfunktionen vorübergehend gesperrt oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht und dies zu Schäden auf Seiten des Anbieters führt.

8.4 Der Anbieter stellt ClickandBuy von allen Ansprüchen oder Forderungen frei, die gegenüber ClickandBuy von Dritten auf Grund einer vorgebrachten Verletzung von Vertragspflichten seitens des Anbieters geltend gemacht werden.

9. VON DEN PARTEIEN NICHT ZU VERTRETENDE EREIGNISSE

9.1 Ist eine der Parteien nicht in der Lage, eine Verpflichtung aus diesem Vertrag zu erfüllen, oder wird ihre Leistung aufgrund von Ereignissen, die die jeweilige Partei nicht zu vertreten hat, wesentlich beeinträchtigt, (z. B. Blitzschlag, Überschwemmungen, außergewöhnlich schwere Unwetter, Feuer und Explosionen, Kriege, Unruhen der Zivilbevölkerung, Maßnahmen seitens der lokalen oder nationalen Regierung oder sonstiger zuständiger Behörden oder Qualität bzw. Geschwindigkeit der Internetverbindung), haftet diese Partei gegenüber der anderen nicht für die betreffende Nichterfüllung von Verpflichtungen. Die in Verzug geratene Partei hat die andere unverzüglich über die entsprechende Nichterfüllung und die zugrunde liegenden Ursachen sowie die wahrscheinliche Dauer der Nichterfüllung zu benachrichtigen.

9.2 Falls der Vertrag von ClickandBuy mit seinem Acquirer gekündigt oder der Dienst gemäß dem ClickandBuy-Vertrag mit dem Acquirer aus irgendeinem Grund ausgesetzt wird, haftet ClickandBuy gegenüber dem Anbieter nicht für die unterlassene bzw. eingeschränkte Bereitstellung des Dienstes.

9.3 Wenn einer der in den Absätzen 9.1 und 9.2 genannten Umstände länger als vier Wochen andauert, ist jede der beiden Parteien berechtigt, den vorliegenden Vertrag gegenüber der anderen Partei zu kündigen.

10. KÜNDIGUNG

10.1 Nach einer anfänglichen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab der Unterzeichnung des Vertrags bzw. der Online-Registrierung sind beide Parteien berechtigt, diesen Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber der anderen Partei zu kündigen.

10.2 Beide Parteien sind berechtigt, den vorliegenden Vertrag jederzeit gemäß Absatz 9.3 zu kündigen.

10.3 Der Anbieter kann diesen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gegenüber ClickandBuy kündigen, wenn ClickandBuy die Gebühren gemäß Absatz 2.3 um einen Betrag erhöht, der 10 % per annum überschreitet.

10.4 ClickandBuy kann diesen Vertrag jederzeit und fristlos gegenüber dem Anbieter kündigen, wenn beim Anbieter eine maßgebliche Änderung der Eigentumsverhältnisse im Sinne des Absatzes 20 dieses Vertrages auftritt. Der Anbieter ist verpflichtet, ClickandBuy unverzüglich über eine solche maßgebliche Änderung der Eigentumsverhältnisse zu benachrichtigen.

10.5 ClickandBuy kann diesen Vertrag jederzeit und fristlos gegenüber dem Anbieter kündigen, wenn Ermittlungen in die Aktivitäten des Anbieters im Bezug auf die Gesetze eines beliebigen Landes angestrengt werden (z.B. zu Glücks-, Gewinn- oder Wettspielen, Lotterien u. ä.) oder solche Ermittlungen nach Ermessen von ClickandBuy mit hoher Wahrscheinlichkeit begonnen werden. In einem solchen Fall ist ClickandBuy darüber hinaus berechtigt, der untersuchenden Behörde oder Einrichtung jegliche Unterstützung zu gewähren bzw. Informationen zur Verfügung zu stellen, die für diesbezügliche Untersuchungen oder Aktivitäten als relevant erachtet werden.

10.6 Wenn dieser Vertrag oder der Dienst aus irgendeinem Grund gekündigt wird, muss der Anbieter unverzüglich sämtliche für den Dienst bis zum Ende der Kündigungsfrist fälligen Gebühren begleichen.

10.7 Eine Kündigung wendet nicht die Haftung für bereits erbrachte Dienstleistungen ab.

11. VERTRAGSVERLETZUNGEN/FRISTLOSE KÜNDIGUNG

11.1 Beide Parteien können diesen Vertrag oder den Dienst jederzeit und fristlos kündigen, wenn die jeweils andere Partei:

(a) die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags erheblich verletzt und entsprechende Abhilfe geschaffen werden kann, eine solche Abhilfe jedoch nach einer schriftlichen Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist geschaffen wird, oder

(b) die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags erheblich verletzt, so dass keine Abhilfe möglich ist, oder

(c) die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags zwar unwesentlich aber wiederholt verletzt.

11.2 ClickandBuy kann diesen Vertrag oder den Dienst jederzeit und fristlos kündigen, wenn

(a) der Anbieter den Dienst in einer Weise nutzt, die gemäß der Absätze 4.1 und 4.5 untersagt ist;

(b) gegen den Anbieter ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

11.3 ClickandBuy kann diesen Vertrag jederzeit und fristlos kündigen, wenn die Summe der Rückbuchungen in einem beliebigen Kalendermonat über fünf Prozent (5%) der insgesamt berechneten Entgelte beträgt.

11.4 ClickandBuy kann diesen Vertrag jederzeit und fristlos kündigen, wenn der Anbieter seinen Informationspflichten gemäß Absatz 1.6 dieses Vertrages nicht nachkommt.

11.5 Wenn der Anbieter die Bestimmungen dieses Vertrags verletzt, unabhängig davon, ob die Verletzung beseitigt werden kann oder nicht, oder wenn einer der in Absatz 11.2 dargelegten Umstände eintritt, kann ClickandBuy den Dienst unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des vorliegenden Vertrags sperren. ClickandBuy kann die erneute Bereitstellung des Dienstes verweigern, bis ClickandBuy eine nach eigener Ansehung akzeptable Zusicherung seitens des Anbieters erhält, dass keine weitere Verletzung dieses Vertrags bzw. unzulässige Nutzung des Dienstes erfolgen wird.

11.6 Erfolgt eine Kündigung nach diesem Absatz, verpflichtet sich der Anbieter, ClickandBuy umgehend alle Gebühren zu zahlen, die laut dem vorliegenden Vertrag für den Dienst fällig sind. Alle dem Anbieter gemäß diesem Vertrag zustehenden, noch ausstehenden Beträge werden gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags von ClickandBuy entrichtet.

11.7 Der Anbieter ist während der Zeiträume, in denen er die Bestimmungen dieses Vertrags nicht erfüllt, weiterhin verpflichtet, alle für den Dienst fälligen Gebühren zu zahlen.

11.8 Wenn eine der Parteien bei einer Vertragsverletzung nicht sofort tätig wird, ist eine solche Verzögerung nicht als Verzicht auf Forderungen aus der betreffenden Vertragsverletzung anzusehen. Wenn eine der Parteien auf Forderungen aus einer Vertragsverletzung seitens der anderen Partei verzichtet, bezieht sich der entsprechende Verzicht nur auf die spezifische Vertragsverletzung.

12. FOLGEN DER KÜNDIGUNG

Bei Kündigung oder Ablauf dieses Vertrags aus irgendeinem Grund gelten folgende Bedingungen:

(a) Sämtliche Hardware, Software, Dokumentation und sonstige Materialien, die dem Anbieter gemäß diesem Vertrag zur Verfügung gestellt wurden, müssen unverzüglich an ClickandBuy zurückgegeben werden, und der Anbieter muss die Nutzung des Dienstes und der ClickandBuy-Identität sowie der Marken bzw. Kennzeichen von ClickandBuy einstellen,

(b) die Bestimmungen zur Vertraulichkeit und die Bestimmungen, die ihrem Wesen nach über das Vertragsende hinaus Bestand haben sollen, bestehen nach Ablauf bzw. Kündigung des vorliegenden Vertrags fort, und

(c) um mögliche Haftungsforderungen von Endkunden oder Dritten mit rechtmäßigen Ansprüchen zu befriedigen, ist ClickandBuy berechtigt, für einen Zeitraum von 6 (sechs) Monaten ab der Kündigung einen Betrag, der fünfzig Prozent
(50 %) aller dem Anbieter gemäß Absatz 2.7 dieses Vertrages zustehenden Beträge entspricht einzubehalten.

13. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Soweit in den Absätzen 1.5 (a) und 2.3 nichts anderes festgelegt ist, kann dieser Vertrag nur durch eine schriftliche Vereinbarung der beiden Parteien ergänzt oder geändert werden. ClickandBuy ist jedoch berechtigt, Anlage 1 dieses Vertrags zu ändern; der Anbieter wird hiervon einen Monat im Voraus benachrichtigt.

14. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

14.1 Vorbehaltlich der Absätze 14.2 und 14.3 ist keine der beiden Parteien berechtigt, ihre Rechte oder Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abzutreten oder zu übertragen.

14.2 ClickandBuy ist berechtigt, ihre Rechte und/oder Verpflichtungen ohne Zustimmung der anderen Partei an ein Unternehmen der ClickandBuy-Gruppe abzutreten oder zu übertragen.

14.3 ClickandBuy darf Unterauftragnehmer mit der Erbringung von Teilen des Dienstes beauftragen, vorausgesetzt, ClickandBuy bleibt dem Anbieter gegenüber für die Leistung des Dienstes verantwortlich.

15. KEINE VERTRETUNG

15.1 ClickandBuy und der Anbieter stimmen zu, dass sie unabhängige Vertragsparteien sind, von denen keine als Bevollmächtigter der jeweils anderen auftritt, und dass ClickandBuy nicht als Bevollmächtigter von Endkunden auftritt. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der anderen bindende Zusagen zu machen, Verträge zu schließen oder Verhandlungen zu führen, im Namen der anderen Partei Schulden zu machen bzw. Verpflichtungen einzugehen oder zu bewirken - gleich auf welche Weise und zu welchen Zwecken - mit der Folge, dass Haftungsansprüche gegenüber der jeweils anderen Partei entstehen.

15.2 Der Anbieter erkennt an und stimmt zu, dass alle Verträge über den Kauf oder sonstigen Erwerb von Angeboten auf der Website des Anbieters ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Endkunden geschlossen werden.

16. BENACHRICHTIGUNGEN

Benachrichtigungen in Bezug auf diesen Vertrag müssen in Textform (§ 126b BGB) unter Angabe der Kundennummer erfolgen. Die Zustellung muss entweder eigenhändig, per Post, per eMail durch einen frankierten Brief oder per Fax wie folgt erfolgen:

(a) an ClickandBuy: an die vorgenannte Adresse oder eine andere Adresse, die dem Anbieter von ClickandBuy jederzeit mitgeteilt werden kann,

(b) an den Anbieter unter der Adresse, die er ClickandBuy gegenüber in diesem Vertrag angegeben hat, oder, wenn es sich beim Anbieter um ein Unternehmen mit beschränkter Haftung handelt, an seinen eingetragenen Unternehmenssitz.

17. PRESSE

Keine der beiden Parteien veröffentlicht ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei verkaufsfördernde Materialien, Werbematerialien oder Pressemitteilungen, die sich auf die jeweils andere Partei beziehen. Die Zustimmung muss in Textform (Brief oder Email) erfolgen.

18. GESAMTER VERTRAG

18.1 Der vorliegende Vertrag stellt den gesamten Vertrag zwischen den Parteien dar und setzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand außer Kraft.

18.2 Wenn eine Bestimmung des vorliegenden Vertrags für ungesetzlich oder anderweitig nicht durchsetzbar erklärt wird, ist diese Bestimmung als von diesem Vertrag abgetrennt anzusehen. Alle anderen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben jedoch weiterhin uneingeschränkt in Kraft und behalten ihre Gültigkeit.

18.3 Wenn eine solche Bestimmung gemäß Absatz 19.2 für ungesetzlich erklärt wird, wird sie durch eine Bestimmung ersetzt, die die ursprüngliche Absicht der Parteien weitestgehend und in gesetzlich zulässigem Umfang widerspiegelt.

19. GELTENDES RECHT UND RECHTSSTREITIGKEITEN

19.1 Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Köln.

19.2 Sollte der Anbieter mit einem Teil des Dienstes nicht zufrieden sein, kann er sich jederzeit mit den von ClickandBuy genannten Ansprechpartnern oder mit der Service-Abteilung unter den angegebenen Kontaktdaten auf der Seite Hilfe für Anbieter in Verbindung setzen.

19.3 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist es auf Wunsch des Anbieters möglich, den auch deutschsprachigen Financial Ombudsman Service (FOS) in Großbritannien in Anspruch zu nehmen, sofern der Anbieter gemäß DISP 2.4.3R der Regeln der Financial Services Authority hierzu berechtigt ist. Jede Forderung oder Rechtsstreitigkeit, die aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder der Bereitstellung des Dienstes durch ClickandBuy erwächst und nicht gemäß 19.2 beigelegt werden kann, kann je nach Ihrem Wohnsitz durch den Financial Ombudsman Service beigelegt werden. Informationen über den Financial Ombudsman Service sind unter der Adresse www.financial-ombudsman.org.uk verfügbar.

19.4 E-Geld wird vom Einlagensicherungsfonds der Finanzdienstleister (Financial Services Compensation Scheme, FSCS) oder sonstigen Sicherungs- bzw. Versicherungsregelungen nicht berücksichtigt.

20. DEFINITIONEN

Im vorliegenden Vertrag gelten folgende Definitionen, sofern durch den Kontext nichts anderes vorgegeben ist:

"Acquirer" ist der Mittler zwischen ClickandBuy und den Kartenausstellern.

"Anbieter" ist die Person, die in diesem Vertrag namentlich als Anbieter genannt wird, sowie jede Person, die nach vernünftigem Ermessen von ClickandBuy als berechtigter Bevollmächtigter des Anbieters zu handeln scheint.

"Anbieterhandbuch" ist die Gesamtheit der Dokumente, die dem Anbieter von ClickandBuy zur Verfügung gestellt werden. Der Anbieter kann die aktuelle Version dieser Dokumente unter anderem über seinen geschäftlichen bzw. technischen Ansprechpartner bei ClickandBuy beziehen.

Ein "Angebot" bezeichnet alle Produkte, Dienstleistungen und Informationen mit allen Texten, Wörtern, Namen, Grafiken (einschließlich Logos), Software (einschließlich aller Softwareanwendungen), Videos, Audiodaten und sonstigen Angeboten, die auf der Website des Anbieters veröffentlicht sind.

"ClickandBuy" bezeichnet ClickandBuy (Europe) Limited, ein Unternehmen, das in England und Wales unter der Nummer 5661160 mit Sitz im Lincoln House, 137 - 143 Hammersmith Road, London W14 0QL eingetragen ist. ClickandBuy (Europe) Limited wurde von der Financial Services Authority (FSA) als Emittent von elektronischen Zahlungsmitteln ("E-Geld") bevollmächtigt (Registrierungsnummer 454127), unterliegt deren Regulierung sowie den geltenden Gesetzen und Verordnungen und wurde ins das FSA-Register aufgenommen.

Die „ClickandBuy-Nutzungsrichtlinie” ist ein Dokument, das die Geschäftspolitik von ClickandBuy beschreibt und darlegt, für welche Angebote und Dienstleistungen ein Anbieter den ClickandBuy-Dienst nicht nutzen darf. Die jeweils aktuelle Version kann unter http://www.clickandbuy.com/DE/de/about/acceptancepolicy.html abgerufen werden.

"ClickandBuy-Konto" bedeutet ein E-Geld-Konto eines Endkunden oder Anbieters, das für den Dienst erforderlich ist.

"ClickandBuy-Preisverzeichnis" ist die Gebührenliste bzw. das Preisverzeichnis gemäß Absatz 2.3.

„ClickandBuy-Servicebereich” ist ein personalisierter Bereich der ClickandBuy-Internetplattform, der dem Anbieter jederzeit online zugänglich ist und laufend aktualisierte Informationen über Transaktionen sowie Informationen über das ClickandBuy-System enthält.

"ClickandBuy-Website" ist die Website unter der URL, unter welcher der ClickandBuy-Dienst abgerufen werden kann. Änderungen der URL werden von ClickandBuy rechtzeitig bekannt geben.

Der "Dienst" ist der Dienst mit dem Namen "ClickandBuy".

"E-Geld" bezeichnet die Investition, beschrieben in Artikel 74A der Regulated Activities Order - Electronic Money (Verordnung zu regulierten Aktivitäten – Elektronisches Geld), die einen Geldwert hat, dargestellt durch eine Forderung an den Aussteller, für die Folgendes gilt:

(a) Sie ist auf einem elektronischen Gerät gespeichert,
(b) sie wird nach eingegangenen Einzahlungen ausgegeben, und
(c) sie wird von anderen Personen als dem Aussteller als Zahlungsmittel anerkannt.

"Einrichtungsgebühr" ist der gemäß Gebührenliste bzw. Preisverzeichnis (siehe Absatz 2.3) aufgeführte Betrag.

Ein "Endkunde" ist eine Person, die ein Angebot unter Verwendung des Dienstes erwirbt. ClickandBuy informiert den Anbieter in unregelmäßigen Abständen, wenn weitere Gebiete hinzukommen.

"Endkundendaten" sind die Informationen über Endkunden, die von ClickandBuy in Verbindung mit dem Dienst erfasst und verarbeitet werden.

"Einschließlich" bedeutet "einschließlich, aber nicht begrenzt auf", und beschränkt in keiner Weise den Umstand, auf den sich dieser Begriff bezieht.

"Entgelte" sind die vom Endkunden für die Angebote zu entrichtenden Beträge einschließlich der Mehrwertsteuer.

"Gebühren" sind Provisionen, Einrichtungsgebühr, Supportgebühren und alle sonstigen Gebühren.

"Konzernmutter" bezeichnet in Bezug auf ein Unternehmen das direkt übergeordnete Mutterunternehmen, oder, wenn mehrere solche Mutterunternehmen vorhanden sind, das Mutterunternehmen, das selbst keiner Kontrolle eines Mutterunternehmens unterliegt.

"Marken bzw. Kennzeichen von ClickandBuy" sind das "ClickandBuy"-Logo, die Firstgate-Marken und die "ClickandBuy"-Identität, die in den ClickandBuy-Markenrichtlinien ausführlicher beschrieben sind.

"Maßgebliche Änderung der Eigentumsverhältnisse" bezeichnet ein Ereignis mit folgenden Auswirkungen: Ein Unternehmen, das (a) zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht die Konzernmutter der betreffenden Partei ist oder (b) unmittelbar vor einem solchen Ereignis ein hundertprozentiges Tochterunterunternehmen der betreffenden Konzernmutter war, wird zur Konzernmutter dieser Partei. Wenn die Konzernmutter eine Partnerschaft oder eine Personengruppe darstellt, liegt nur dann ein Wechsel der Konzernmutter vor, wenn sich die Mehrheit der Partner bzw. Gruppenmitglieder geändert hat.

Ein "Monat" umfasst die Spanne zwischen 00:00:00 Uhr (Coordinated Universal Time) am ersten Tag eines Kalendermonats bis 23:59:59 Uhr (Coordinated Universal Time) des letzten Tages desselben Kalendermonats.

"Provision" ist der Anteil der Entgelte, der von ClickandBuy gemäß Gebührenliste bzw. Preisverzeichnis (siehe Absatz 2.3) einbehalten wird.

„Rückbuchung” bedeutet, dass ClickandBuy aufgrund von unzureichenden Guthaben, falschen Zahlungsdetails, Beanstandungen seitens eines Endkunden, Betrugsfällen oder aus anderen Gründen keine Zahlungen von einem Kartenaussteller, einer Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister erhält.

"Sonstige Gebühren" sind alle sonstigen ClickandBuy in Bezug auf den Dienst zustehenden Gebühren, die gemäß Gebührenliste bzw. Preisverzeichnis (siehe Absatz 2.3) beschrieben sind.

"Supportgebühren" sind die gemäß Gebührenliste bzw. Preisverzeichnis (siehe Absatz 2.3) aufgeführten Supportgebühren.

"Vertrag" bezieht sich auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

"Website des Anbieters" sind die WWW-Sites (World Wide Web), auf denen die Angebote gehostet werden.

"Werktag" sind alle Tage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.

"Unternehmen der ClickandBuy-Gruppe" bezeichnet ein Tochterunternehmen oder eine Holdinggesellschaft von ClickandBuy bzw. ein Tochterunternehmen einer solchen Holdinggesellschaft.


Stand 18.07.2007